E-Rechnung einrichten, ohne Stress.

Wir richten in Ihrem Betrieb ein, dass Sie elektronische Rechnungen empfangen, prüfen und später auch selbst versenden können, passend zu Ihren Programmen.

Auf Anfrage festes Angebot vorab

Was wir für Sie tun

Was wir einrichten.

01

Empfang einrichten

Ein Postfach und ein Ablauf, damit E-Rechnungen sicher ankommen und lesbar sind.

Was ist das?
02

Passende Software

Wir prüfen, ob Ihr Programm E-Rechnungen kann, oder empfehlen eine Lösung.

Was ist das?
03

Versand vorbereiten

Damit Sie rechtzeitig vor der Pflicht selbst E-Rechnungen schreiben können.

Was ist das?
04

Einweisung

Wir zeigen Ihnen und Ihrem Team, wie der neue Ablauf funktioniert.

Was ist das?
Ablauf

So arbeiten wir zusammen.

Feste Schritte, klare Zwischenstände und ein Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

  1. Schritt 1

    Ihre Anfrage

    Sie schildern uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung und klären offene Fragen.

  2. Schritt 2

    Analyse & Angebot

    Wir sehen uns Ihre Ausgangslage an und schicken Ihnen ein festes Angebot, ohne versteckte Kosten.

  3. Schritt 3

    Umsetzung

    Wir setzen um, zeigen Ihnen Zwischenstände und passen an, bis alles stimmt.

  4. Schritt 4

    Betreuung

    Nach dem Start bleiben wir Ihr Ansprechpartner, für Fragen, Änderungen und Weiterentwicklung.

Preis

Klarer Preis. Keine Überraschungen.

Sie bekommen vor dem Start ein festes Angebot. Was enthalten ist, steht schriftlich drin.

Für steuerliche Fragen ist Ihr Steuerberater zuständig. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung.
Einfach erklärt

Was steckt dahinter?

Für alle, die sich nicht täglich mit Websites beschäftigen: Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe in einfachen Worten.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem festen, maschinenlesbaren Format, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Ein Programm kann sie direkt einlesen, ohne dass jemand Zahlen abtippt. Ein einfaches PDF per Mail ist keine E-Rechnung.

Was bringt Ihnen das? Rechnungen lassen sich schneller prüfen und verbuchen, und Sie erfüllen die neuen Pflichten.

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Was heißt Empfang einrichten?

Seit Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Dafür braucht es ein Postfach und ein Programm, das die Dateien lesbar anzeigt.

Was bringt Ihnen das? Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Lieferanten auf E-Rechnung umstellen.

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Welche Software brauche ich?

Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme können E-Rechnungen bereits. Wir prüfen Ihr Programm und empfehlen nur dann etwas Neues, wenn es nötig ist.

Was bringt Ihnen das? Sie geben kein Geld für Software aus, die Sie nicht brauchen.

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Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen schreiben?

Die Pflicht zum Versand kommt schrittweise: ab 2027 für größere, ab 2028 für alle Unternehmen. Für Kleinbeträge und Privatkunden gelten Ausnahmen.

Was bringt Ihnen das? Wer früh umstellt, hat später keinen Zeitdruck.

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Warum eine Einweisung?

Ein neuer Ablauf funktioniert nur, wenn alle ihn kennen. Wir zeigen Ihrem Team Schritt für Schritt, wie E-Rechnungen empfangen und geschrieben werden.

Was bringt Ihnen das? Der Umstieg klappt ohne Rückfragen und Fehler.

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Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Ist ein PDF per Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung hat ein festes, maschinenlesbares Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF zählt nicht dazu.

Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?

Die Pflicht zum Versand kommt schrittweise ab 2027 und 2028, abhängig vom Umsatz. Empfangen müssen Sie sie schon seit 2025.

Gilt das auch für Rechnungen an Privatkunden?

Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen. Für Privatkunden ändert sich nichts.

Ihre neue Website beginnt mit einer Nachricht.

Branche, Ziel, Zeitrahmen: Schreiben Sie uns kurz über das Kontaktformular. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, kostenlos und unverbindlich.

Lieber direkt sprechen? Termin per Teams oder Telefon vereinbaren

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Notwendig

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Rechtsgrundlage§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Externe Dienste
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ZweckOnline-Terminbuchung
Übertragene DatenIP-Adresse, Browserdaten, eingegebene Buchungsdaten
DrittlandtransferUSA, EU-US Data Privacy Framework
RechtsgrundlageArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)